Kleinprojektefonds – Richtlinien für Antragsteller

Aktualisierungen der Richtlinien 16.09.2024: Pkt. 2.4 Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Pkt. 3.2 Die ELK tagt nach einem festen Zeitplan, in der Regel nicht öfter als alle drei (3) Monate. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Anträge werden je […]