Aktualisierungen der Richtlinien
16.09.2024:
Pkt. 2.4
Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Pkt. 3.2
Die ELK tagt nach einem festen Zeitplan, in der Regel nicht öfter als alle drei (3) Monate. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen.
Pkt. 4.1.2
Der frühestmögliche Beginn eines Kleinen Projektes ist drei (3) Monate nach der Antragseinreichung (Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim zuständigen KPF-Verwalter). Die zum Erreichen des Projektergebnisses geplanten Aktivitäten dürfen erst nach der Auswahl des Projektes durch die ELK beginnen. Bis nach der ELK-Entscheidung der Fördervertrag geschlossen ist, werden alle Aktivitäten auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt.
Die bisherige Fassung der Richtlinien vom 18.12.2023 sind nicht mehr gültig.