Antragstellung

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Richtlinien des Kleinprojektefonds

Aktualisierungen der Richtlinien 16.09.2024: Pkt. 2.4 Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Pkt. 3.2 Die ELK tagt nach einem festen Zeitplan, in der Regel nicht öfter als alle drei (3) Monate. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen. Pkt. 4.1.2 Der frühestmögliche Beginn eines Kleinen Projektes ist drei (3) Monate nach der Antragseinreichung (Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim zuständigen KPF-Verwalter). Die zum Erreichen des Projektergebnisses geplanten Aktivitäten dürfen erst nach der Auswahl des Projektes durch die ELK beginnen. Bis nach der ELK-Entscheidung der Fördervertrag geschlossen ist, werden alle Aktivitäten auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt. Die bisherige Fassung der Richtlinien vom 18.12.2023 sind nicht mehr gültig.

Antragsunterlagen

Hier finden Sie das Antragsformular sowie die für einen vollständigen Antrag notwendigen Anlagen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter*innen des KPF wenden.

Hinweise zur Antragstellung

Für  das Spezifisches Ziel 4.6: Kultur und nachhaltiger Tourismus

KPF-Büro c/o Stowarzyszenie Gmin Polskich Euroregionu Pomerania
ul. Podgórna 62/U1
70-205 Szczecin
nabor@pomerania.org.pl

oder
für das Spezifisches Ziel 6.3: Vertrauen stärken

KPF-Büro c/o Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.
Ernst-Thälmann-Str. 4
17321 Löcknitz
kpf@pomerania.net

Gemäß Punkt 2.2. der KPF-Richtlinien sind nicht gewerblich tätige Organisationen antrags- bzw. teilnahmeberechtigt, wie z.B. Vereine, Stiftungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung staatlicher und lokale Gebietskörperschaften, Sport- und Kultureinrichtungen, etc.

Der vollständige Förderantrag besteht aus folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular (elektronisch, Word-Datei),
  • Kostenplan (elektronisch, Excel-Datei) mit Begründungen zu den einzelnen Ausgabenpositionen (Scans von Marktanalysen, Angeboten, Erläuterungen – PDF-Dateien, Screenshots von Online-Preislisten),
  • Unterschriebene Partnererklärung (Scan, PDF-Datei),
  • Unterschriebene „Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag“ (Scan und Original).

 

Zusätzlich nur für polnische Gebietskörperschaften und polnische Einrichtungen, die von Gebietskörperschaften verwaltet bzw. beaufsichtigt werden

  • unterschriebene „Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (Scan, PDF-Datei)

 

Die Antragsunterlagen (siehe Kap. 2.5 der Richtlinien) sind in deutscher und polnischer Sprache elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Als Nachweis eines rechtsverbindlichen Antrags reicht der Antragsteller das Original der unterschriebenen „Bestätigung zum elektronisch eingereichten Antrag“ möglichst bis 14 Tage nach der elektronischen Einreichung beim zuständigen KPF-Verwalter ein.

Die Sprachen des KPF sind Deutsch und Polnisch. Daher sind alle Dokumente zweisprachig. Dies gilt für Antragsformular samt Erklärungen, Förderverträge und Projektabrechnungen, die in beiden Sprachen erstellt werden müssen.

Ausnahme: Anlagen zur Untersetzung einzelner Kostenpositionen (Marktrecherchen, Angebote) können in der Sprache des Antragstellers (Deutsch oder Polnisch) vorgelegt werden.

Anträge können laufend, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel, gestellt werden.

Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten.

 

Die Kofinanzierung eines Kleinen Projektes darf maximal 50.000 EUR (EFRE-Mittel) betragen. Die Kofinanzierung aus dem EFRE kann bis zu 80 % betragen. Seine Gesamtkosten dürfen 100.000 EUR nicht überschreiten.

Es ist ein Eigenbeitrag in monetärer Form zu leisten. Dieser beträgt mindestens 20% der förderfähigen Gesamtkosten.
Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller grundsätzlich vollständig vorzufinanzieren.

Hinweise zu einem Kleinen Projekt

Die Umsetzung der Kleinprojektefonds ist in zwei spezifischen Zielen (SZ), d.h. im SZ 4.6 „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ und im SZ 6.3 „Vertrauen stärken“ möglich.

Die Kleinen Projekte, die im SZ 4.6. gefördert werden können, richten sich thematisch auf Maßnahmen aus, die die Kultur und den nachhaltigen Tourismus als Bestandteil der Wirtschaftsentwicklung, der sozialen Inklusion und der sozialen Innovation in der deutsch-polnischen Grenzregion stärken.

Die Kleinen Projekte, die im SZ 6.3. gefördert werden können, richten ihren Schwerpunkt auf Aktivitäten aus, die den Aufbau gegenseitigen Vertrauens durch Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen und Behörden fördern. Förderfähige Bereiche sind hier Sport, Bildung, lebenslanges Lernen, Umweltschutz, soziale Integration, Gesundheit, etc.

Grundregel im Programm ist, dass an einem Kleinen Projekt immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner teilnehmen. Ein Partner übernimmt dabei die Rolle des Antragstellers.

Mit Hilfe der Draft Budget-Methode wird der Kostenplan eines Projektes aufgestellt, auf dessen Grundlage im Zuge der Projektgenehmigung ein projektspezifischer Pauschalbetrag festgelegt wird (förderfähigen Gesamtkosten des Projektes).

Das „Draft Budget“ kann mit Hilfe von zwei angebotenen Budgetoptionen erstellt werden, d.h.: Budgetoption 1 oder Budgetoption 4.

Die Budgetoption 1 wird für Projekte mit hohem Personalkostenanteil verwendet. Sie deckt die tatsächlichen Personalkosten des Antragstellers sowie Restkosten ab, die als Pauschalbetrag von bis zu 40 % der Personalkosten berechnet werden. Restkosten können z. B. Reisekosten, externe Dienstleistungen, Ausrüstung sein.

Die Budgetoption 4 ist Standardoption für KPF-Projekte. Sie umfasst folgende Kostenkategorien (KK):
KK 1 Personalkosten – Pauschalsatz 20% auf Basis realistisch eingeschätzter Kosten der KK 4 und KK 5
KK 2 Büro- und Verwaltungskosten – Pauschalsatz 10% der Personalkosten (KK1)
KK 3 Reise- und Unterbringungskosten – Pauschalsatz – deutsche Antragsteller: 4%, polnische Antragsteller: 6% der Personalkosten (KK 1),
KK 4 Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen – festgelegt auf Basis realistisch eingeschätzter Kosten zum Zeitpunkt der Antragseinreichung
KK 5 Ausrüstungskosten – festgelegt auf Basis realistisch eingeschätzter Kosten zum Zeitpunkt der Antragseinreichung.

Der frühestmögliche Beginn eines Kleinen Projektes ist drei (3) Monate nach der Antragseinreichung (Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim zuständigen KPF-Verwalter). Die zum Erreichen des Projektergebnisses geplanten Aktivitäten dürfen erst nach der Auswahl des Projektes durch die ELK beginnen. Bis nach der ELK-Entscheidung der Fördervertrag geschlossen ist, werden alle Aktivitäten auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt.

Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann grundsätzlich bis zu 24 Monate betragen.

Es wird empfohlen bei der Angabe des Durchführungszeitraumes des Projektes ggf. eine Vor- und Nachbereitungszeit miteinzuplanen.

Das Projekt muss spätestens am 31.12.2028 enden.

Im Normalfall haben die Partner ihren Sitz im Programmgebiet.
In begründeten Fällen sind auch Organisationen, deren Zuständigkeiten oder Kompetenzen sich auf das Programmgebiet erstrecken, deren Sitz sich aber außerhalb des Programmgebietes befindet, antrags- bzw. teilnahmeberechtigt.

Entscheidend ist in diesem Fall, dass die Aktivitäten dieses Partners zum Nutzen des Programmgebiets durchgeführt werden, einen nachweisbaren Mehrwert für das Programmgebiet erbringen und die Aktivitäten notwendig sind, um die Ziele des KPF zu erreichen.

Grundsätzlich unterstützt das Programm Projektaktivitäten, die im Programmgebiet realisiert werden.

Ausnahmen (außerhalb Programmgebiet) sind möglich, wenn die projektbezogenen Aktivitäten folgende Kriterien erfüllen:

  • sie tragen zu den Zielen des KPF bei,
  • sie erzielen einen sichtbaren Mehrwert für den Programmraum,
  • sie sind für die für die Durchführung des Projektes unerlässlich.

 

Diese Aktivitäten bedürfen einer zusätzlichen Begründung.

Kleinprojektefonds in der Förderperiode 2021-2027

Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes.

Die Verwaltung des KPF „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig.

Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt maximal 80%. Der Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beträgt dabei maximal 50.000 EUR pro Projekt. Die Gesamtausgaben eines Projektes sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Bei der Förderung kleiner Projekte werden Vereinfachungen für die Antragsteller wie z.B. die Methode „Draft Budget (Entwurfsbudget)“ sowie vereinfachte Kostenoptionen (VKO), d.h. Pauschalen für bestimmte Kostengruppen, genutzt. 

Programmgebiet