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Richtlinien des Kleinprojektefonds

Aktualisierungen der Richtlinien 16.09.2024: Pkt. 2.4 Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Pkt. 3.2 Die ELK tagt nach einem festen Zeitplan, in der Regel nicht öfter als alle drei (3) Monate. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen. Pkt. 4.1.2 Der frühestmögliche Beginn eines Kleinen Projektes ist drei (3) Monate nach der Antragseinreichung (Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim zuständigen KPF-Verwalter). Die zum Erreichen des Projektergebnisses geplanten Aktivitäten dürfen erst nach der Auswahl des Projektes durch die ELK beginnen. Bis nach der ELK-Entscheidung der Fördervertrag geschlossen ist, werden alle Aktivitäten auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt. Die bisherige Fassung der Richtlinien vom 18.12.2023 sind nicht mehr gültig.

Antragsunterlagen

Grafische Elemente des Kleinprojektefonds

Weitere Varianten des Projektlogos

Wenn aus gestalterischen Gründen eine farbige Nutzung nicht sinnvoll ist, kann eine monochrome Variante des Projektlogos in Schwarz auf hellen Hintergründen oder in Weiß auf dunklen Hintergründen genutzt werden:

Wenn aufgrund der geringen Größe eines zu bedruckenden Artikels (z. B. Kugelschreiber) eine farbige Nutzung nicht sinnvoll ist, kann eine vereinfachte monochrome Variante des Programmlogos in Schwarz auf hellen Hintergründen oder in Weiß auf dunklen Hintergründen genutzt werden:

Kleinprojektefonds in der Förderperiode 2021-2027

Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes.

Die Verwaltung des KPF „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig.

Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt maximal 80%. Der Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beträgt dabei maximal 50.000 EUR pro Projekt. Die Gesamtausgaben eines Projektes sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Bei der Förderung kleiner Projekte werden Vereinfachungen für die Antragsteller wie z.B. die Methode „Draft Budget (Entwurfsbudget)“ sowie vereinfachte Kostenoptionen (VKO), d.h. Pauschalen für bestimmte Kostengruppen, genutzt. 

Programmgebiet

Homepage Interreg VI A MV/BB/PL 2021-2027

Informationen zum Kooperationsprogramm