Wichtige Informationen für DPJW-Antragsteller im Jahr 2024!!!

Liebe Antragsteller,

ab Januar 2024 gelten neue Fördersätze für DPJW-Projekte. Um möglichst viele Projekte fördern zu können und mehr Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Austauschprojekten zu ermöglichen, hat der DPJW-Vorstand leider beschlossen, die Fördersätze im Jahr 2024 um durchschnittlich 20% zu kürzen – sowohl für die Bezuschussung der Programmkosten als auch für die Reisekosten. Nicht gekürzt werden die Mittel für die Formate #2amongmillions und die Projekte „4×1 – ist einfach!“. Neu ist auch, dass bei Eintagesprojekten in der grenznahen Region sowohl der Programmkostenzuschuss für den Gastgeber als auch der Reisekostenzuschuss für den Gast bewilligt werden kann. Der Gastgeber beantragt den Zuschuss zu Programmkosten für alle Teilnehmenden, Betreuende und Sprachmittler/ -innen. Der Gast beantragt die Reisekosten für seine Teilnehmenden.

Um die Förderung für 2024 zu sichern, müssen alle Projektanträge für das gesamte Jahr bis zum 15. März 2024 eingereicht werden.

Gleichzeitig MÜSSEN die Anträge mindestens 2 Monate vor Projektbeginn im OASE-System eingereicht werden. Anträge, die diese Anforderung nicht erfüllen, kommen auf die Warteliste.