Sollte es ukrainischen Kinder- und Jugendgruppen möglich sein, nach Polen oder Deutschland zu kommen bzw. wenn Gruppen schon in Polen oder Deutschland sind, so kann das DPJW ihr Programm bis zu 28 Tagen fördern. Eine Partnergruppe aus Deutschland oder Polen ist nicht erforderlich. Bei Unterbringung in Familien beträgt der Zuschuss bis zu 12 Euro zzgl. 5 Euro Corona-Zuschlag (bzw. in Polen 40 Zloty zzgl. 15 Zloty Corona-Zuschlag) je Tag und Person. Bei Unterbringung in Herbergen und Bildungsstätten sind es bis zu 30 Euro zzgl. 10 Euro Corona-Zuschlag (bzw. in Polen 90 Zloty zzgl. 30 Zloty Corona-Zuschlag) je Tag und Person. Hinzu kommt eine Förderung für die Sprachmittlung und eine weitgehende Erstattung von Reisekosten.
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