Die Antragsbedingungen für den Kleinprojektfonds müssen angepasst werden

Das sehr große Interesse am Kleinprojektefonds (KPF) „Vertrauen stärken“ hat dazu geführt, dass bereits nach einem Jahr Umsetzung des KPF mehr als 1,85 Mio. EUR (EFRE) gebunden wurden. Das sind über 39% der insgesamt verfügbaren Fördermittel.

Die Kommunalgemeinschaft Pomerania als KPF-Verwalter wurde von der Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg VI A aufgefordert, die Fördermittel auf die gesamte Laufzeit des KPF bis 2028 aufzuteilen. Beginnend mit diesem Jahr müssen also Jahresscheiben festgelegt werden. Das heißt konkret für dieses Jahr, dass die Fördermittel nicht für alle neu beantragten Projekte, die noch in 2024 durchgeführt werden sollen, ausreichen könnten.

Weiterhin müssen wir in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde die Antragsbedingungen in den Richtlinien anpassen. Die geänderten Richtlinien werden voraussichtlich Mitte September in Kraft treten.

Über die Änderungen im KPF werden wir Sie so bald wie möglich informieren.