Der Fonds für kleine Projekte wird durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt
(Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen)
Mithilfe des Fonds für kleine Projekte werden jährlich zahlreiche kulturelle und andere Vorhaben und Aktivitäten umgesetzt, die zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der beiderseits der deutsch-polnischen Grenze wohnenden Bevölkerung beitragen.
Hier finden Sie Antworten zu den meist gestellten Fragen, die im Zusammenhang mit der Antragstellung, Förderfähigkeit und der Projektabrechnung auftreten. Ausführliche Informationen sind in den Förderbedingungen für Antragsteller zu finden.
Das Ziel des Fonds für kleine Projekte ist es, „alltägliche“ grenzüberschreitende Begegnungen zu unterstützen, die sich nachhaltig auf die strukturelle Entwicklung des Fördergebiets auswirken. Dabei werden insbesondere kleine Vorhaben gefördert, die zu einer Verbesserung der Kooperation beitragen.
Die durch den Fonds geförderten Maßnahmen sollen die Entstehung neuer und die Festigung bestehender grenzüberschreitender Kontakte fördern. Das Ziel besteht in der gegenseitigen Annäherung und Verständigung der Menschen als Grundlage für eine stabile Zusammenarbeit in der Grenzregion. Die Projekte sollen zur Überwindung mentaler, sprachlicher und soziokultureller Barrieren beitragen und dadurch die Nutzung grenzübergreifender Potenziale zur Entwicklung eines gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraumes ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben und Aktivitäten in folgenden Bereichen:
Es werden nur Aktivitäten nichtkommerzieller Art gefördert. Nicht gefördert werden Aktivitäten unternehmerischer Art sowie Vorhaben mit parteipolitischer oder religiöser Zielstellung.
Antragsberechtigt sind folgende Organisationen mit Sitz oder Niederlassung im Fördergebiet:
Der Antragsteller muss die Organisation und Durchführung des Projektes selbst übernehmen und darf nicht als Mittler für Dritte auftreten.
Alle Projekte müssen unter Mitarbeit und Teilnahme eines nichtgewerblichen Projektpartners durchgeführt werden. Für Antragsteller aus dem polnischen Teil des Fördergebietes muss ein deutscher Projektpartner vorhanden sein, für Antragsteller aus dem deutschen Teil des Fördergebietes ein polnischer Projektpartner. Die Projektpartner müssen ihren Sitz im Fördergebiet haben.
Die Projekte sollten im Fördergebiet realisiert werden. Veranstaltungen außerhalb des Fördergebiets bedürfen einer zusätzlichen Begründung.
Fördergebiet auf der deutschen Seite:
Fördergebiet auf der polnischen Seite:
Für die Beantragung von Mitteln aus dem Kooperationsprogramm Interreg V A / Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen „Fonds für kleine Projekte“ gilt ein gemeinsames Antragsformular, das an folgende Anschrift zu senden ist:
FKP-Büro
c/o Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.
Ernst-Thälmann-Str. 4
17321 Löcknitz
info@pomerania.net
Deutschland
Der Antrag muss durch den Gastgeber gestellt werden, in dessen Land das Projekt durchgeführt wird.
Grundlage für die Antragstellung sind die Förderbedingungen für Antragsteller. Weitere Hilfe und Unterstützung geben die Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars. Die Annahme von Projekten erfolgt kontinuierlich bis zur Ausschöpfung der Mittel.
Die Antragstellung sollte grundsätzlich drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes dürfen bis zu 30.000 EUR betragen, wobei die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln max. 25.500 EUR betragen kann.
In besonders begründeten Fällen können die Gesamtausgaben des Projektes 30.000 EUR überschreiten. Solche Projekte bedürfen der Zustimmung der Verwaltungsbehörde.
Der maximale Zuschuss aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung beträgt 85%. Es ist ein Eigenanteil in monetärer Form zu leisten. Dieser beträgt mindestens 15% der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die Projektausgaben sind durch den Projektträger vollständig vorzufinanzieren. Erst nach Vorlage der Belege und Zahlungsnachweise kann der Zuschuss aus dem Interreg V A – Programm ausgezahlt werden. Es werden nur tatsächlich getätigte Zahlungen in Form von Geldleistungen im Durchführungszeitraum des Projektes bezuschusst. Eine Ausnahme bilden dabei nur die vor Antragstellung angefallenen Vorbereitungskosten.
Förderfähig sind nur Ausgaben, die direkt und ursächlich mit dem deutsch-polnischen Vorhaben in Verbindung stehen und für die Erfüllung des Zuwendungszweckes unbedingt notwendig sind.
Kosten müssen real anfallen und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechen. Alle Ausgaben sollten den durchschnittlichen Preisen von Ort und Zeitpunkt entsprechen, an dem sie anfallen.
Förderfähige Kostenkategorien:
• Personalausgaben
• Büro- und Verwaltungsausgaben
• Reise- und Unterbringungskosten
• Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
• Ausrüstungskosten
• Vorbereitungskosten
Die einzelnen Kostenarten der o.g. Kostenkategorien sind ausführlich in den Förderbedingungen für Antragsteller enthalten.
Die maximale Laufzeit eines Projektes kann 24 Monate betragen. Eine Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass auf eigenes Risiko einen Tag nach Eingang der Antragsunterlagen im FKP-Büro mit verbindlichen Vorbereitungen begonnen werden kann. Bei der Angabe der zeitlichen Durchführung des Vorhabens (siehe Punkt 4 des Antrags auf Förderung) ist eine Vor- und Nachbereitungszeit mit einzukalkulieren.
Der Beginn der Vorbereitung/Organisation (Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags) gilt als Maßnahmebeginn des Projektes. Es können nur Projekte gefördert werden, deren Durchführung (Hauptaktivität) nach der Bewilligung durch die Euroregionale Lenkungskommission (ELK) stattfinden wird.
Der eingegangene Projektantrag wird im FKP-Büro registriert. Danach erfolgt die formelle Bewertung des Projektes. Bei unvollständigen Antragsunterlagen, erhält der Antragsteller die Möglichkeit, diese innerhalb einer vom FKP-Büro vorgegebenen Frist nachzureichen. Kommt der Antragsteller dieser Forderung nicht nach, erfolgt keine weitere Bearbeitung des Antrags. Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die inhaltliche Prüfung.
Das FKP-Büro erstellt auf Grundlage der durchgeführten inhaltlichen Bewertung eine Rangliste von Projekten, die der Euroregionalen Lenkungskommission (ELK) vorgelegt wird.
Die aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern bestehende ELK setzt sich aus Vertretern der, Geschäftsstelle des Vereins der Polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania, der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. sowie der deutschen und der polnischen Kommunen, Städte und Landkreise sowie ihrer Verbände zusammen.
Die Sitzungen der ELK finden grundsätzlich alle zwei Monate statt. Die Entscheidungen der ELK werden einvernehmlich getroffen.
Unter dem Motto „Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen in der Euroregion Pomerania“ wurde am 07.05.2020 im Rahmen des Fonds für kleine Projekte eine Sonder-Call gestartet.
Unterstützt werden Projekte, die die soziale und kulturelle Zusammenarbeit grenzüberschreitend aufrechterhalten und entwickeln, die Corona-Krise bekämpfen und innovative Ideen zur Online-Bildung anbieten.
Gefördert werden sollen Projekte mit Kosten von maximal 50.000 €. Die Förderhöhe beträgt 85%. Gefördert wird erstmals nach dem Prinzip der Pauschalfinanzierung.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
Alle erforderlichen Informationen zum Fonds für kleine Projekte im Rahmen des Programms Interreg VA Mecklenburg–Vorpommern / Brandenburg / Polen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des FKP-Büros.
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