Kleinprojektefonds 2023 - 2028

Der Kleinprojektefonds wird durch die Europäische Union im Rahmen des
Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 unterstützt.

Kleinprojektefonds (KPF) "Vertrauen stärken"

Die Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. ist für die Umsetzung des KPF „Vertrauen stärken“ (Interreg-spezifischen Ziels 6.3) zuständig, sowohl für deutsche als auch für polnische Begünstigte.

Die Auswahl des Interreg-spezifischen Ziels 6.3 entspricht der Empfehlung der Europäischen Kommission für den Programmraum. 

Der Vertrauensbildung kommt eine Schlüsselrolle in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu. Deshalb sind die Ziele der Förderung im spezifischen Ziel 6.3 bestehende Defizite bei den direkten Kontakten der deutschen und polnischen Bevölkerung des Programmraums abzubauen sowie gegenseitiges Vertrauen zwischen den Bürgern weiter zu stärken.

Die Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer öffentlicher Veranstaltungen soll dabei helfen, dass grenzüberschreitende Initiativen sich und ihre Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und für ein vertrauensvolles Miteinander werben können.

Die Förderung des grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausches sowie von Begegnungen stellt Kontakte zwischen deutschen und polnischen Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung her. Die geförderten Vorhaben sollen Vorurteile abbauen, das gegenseitige Verständnis stärken und mehr Interesse füreinander wecken, zum Beispiel an der Kultur des Nachbarlandes. Das Projekt beabsichtigt dabei die gesamte Vielfalt gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens im Programmraum abzubilden.

Mehr als eine Nachbarschaft!
Więcej niż sąsiedztwo!

KPF-Büro Löcknitz

Weiterführende Informationen zum Kleinprojektefonds

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Antragstellung

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Projektauswahl

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Bewilligte Projekte

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Kleinprojektefonds "Vertrauen stärken"
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Monatlicher Wechselkurs

Quelle: InforEuro

1 EUR = 4,3100 PLN
(01.12.2024 – 31.12.2024)

1 EUR = 4,3463 PLN
(01.11.2024 – 30.11.2024)

1 EUR = 4,2738 PLN
(01.10.2024 – 31.10.2024)

Kleinprojektefonds in der Förderperiode 2021-2027

Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes.

Die Verwaltung des KPF „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig.

Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt bis zu 80%, maximal jedoch 50.000 EUR aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Bei der Förderung kleiner Projekte werden Vereinfachungen für die Antragsteller wie z.B. die Methode „Draft Budget (Entwurfsbudget)“ sowie vereinfachte Kostenoptionen (VKO), d.h. Pauschalen für bestimmte Kostengruppen, genutzt. Details sind in den KPF-Richtlinien veröffentlicht.

Aktualisierungen der Richtlinien 16.09.2024: Pkt. 2.4 Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen, um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Pkt. 3.2 Die ELK tagt nach einem festen Zeitplan, in der Regel nicht öfter als alle drei (3) Monate. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen. Pkt. 4.1.2 Der frühestmögliche Beginn eines Kleinen Projektes ist drei (3) Monate nach der Antragseinreichung (Eingang des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim zuständigen KPF-Verwalter). Die zum Erreichen des Projektergebnisses geplanten Aktivitäten dürfen erst nach der Auswahl des Projektes durch die ELK beginnen. Bis nach der ELK-Entscheidung der Fördervertrag geschlossen ist, werden alle Aktivitäten auf eigenes Risiko des Antragstellers durchgeführt. Die bisherige Fassung der Richtlinien vom 18.12.2023 sind nicht mehr gültig.

Programmgebiet Interreg VI A

Informationen zum gesamten Kooperationsprogramm Interreg VI A finden Sie hier: https://www.interreg6a.net/