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Richtlinien des Kleinprojektefonds

Aktualisierungen der Richtlinien 18.12.2023: Bei ausschließlicher Verwendung von Werkverträgen für das im Projekt tätige Personal kann die Pauschale für Reise- und Unterbringungskosten (KK 3) nicht verwendet werden (polnische Begünstigte). Die EU hat die Grenze für indirekte Beihilfen pro Unternehmen und Projekte von 20.000 auf 22.000 EUR erhöht. Weiterhin wurden Ergänzungen bezüglich der Beantragung von Landesmitteln/Mitteln der Staatsreserve und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit eingearbeitet. 22.08.2023: Die Europäische Kommission hat die Programmbehörden über eine Neuauslegung hinsichtlich der Förderfähigkeit von Sachleistungen in Form von freiwilliger unentgeltlicher Arbeit informiert. Demnach kann freiwillige unentgeltliche Arbeit künftig nicht mehr als förderfähige Ausgabe innerhalb der Kostenkategorie 1 Personalkosten abgerechnet werden. Dies schließt Ausgaben für freiwillige, unentgeltliche Arbeit als Teil des Personalkostenpauschalsatzes mit ein. Die bisherigen Fassungen der Richtlinien vom 20.06.2023 und 22.08.2023 sind nicht mehr gültig.

Antragsunterlagen

Grafische Elemente des Kleinprojektefonds

Weitere Varianten des Projektlogos

Wenn aus gestalterischen Gründen eine farbige Nutzung nicht sinnvoll ist, kann eine monochrome Variante des Projektlogos in Schwarz auf hellen Hintergründen oder in Weiß auf dunklen Hintergründen genutzt werden:

Wenn aufgrund der geringen Größe eines zu bedruckenden Artikels (z. B. Kugelschreiber) eine farbige Nutzung nicht sinnvoll ist, kann eine vereinfachte monochrome Variante des Programmlogos in Schwarz auf hellen Hintergründen oder in Weiß auf dunklen Hintergründen genutzt werden:

Kleinprojektefonds in der Förderperiode 2021-2027

Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Es gibt also zwei Kleinprojektefonds (KPF) im Kooperationsprogramm Interreg VI A unseres Programmgebietes.

Die Verwaltung des KPF „Kultur, nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin für das gesamte Fördergebiet wahrgenommen. Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania zuständig.

Der Fördersatz eines kleinen Projektes beträgt maximal 80%. Der Zuschuss aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) beträgt dabei maximal 50.000 EUR pro Projekt. Die Gesamtausgaben eines Projektes sind auf maximal 100.000 EUR begrenzt.

Bei der Förderung kleiner Projekte werden Vereinfachungen für die Antragsteller wie z.B. die Methode „Draft Budget (Entwurfsbudget)“ sowie vereinfachte Kostenoptionen (VKO), d.h. Pauschalen für bestimmte Kostengruppen, genutzt. 

Programmgebiet

Homepage Interreg VI A MV/BB/PL 2021-2027

Informationen zum Kooperationsprogramm