Im KPF können wieder Anträge gestellt werden

Am 16.09.2024 haben wir die aktualisierten Richtlinien des KPF veröffentlicht. Unter Einhaltung der aktuellen Förderbedingungen können wieder Anträge eingereicht werden.

Was hat sich geändert?

  1. Es werden beginnend ab 2024 Jahresscheiben für die Fördermittel festgelegt, sodass die noch verfügbaren Mittel bis zum Jahr 2028 verteilt sind.
  2. Die Antragstellung muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn erfolgen. Dazu wurden die KPF-Richtlinien (Pkt. 2.4, 3.2 und 4.1.2) sowie die Checkliste „Formale Bewertung“ geändert. Im Zusammenhang mit den festgelegten Jahresscheiben verbessert sich dadurch die finanzielle Steuerung der KPF.
  3. Die Sitzungen der ELK finden ab 2025 in der Regel alle drei (3) Monate statt. Die Termine werden auf den Websites der KPF-Verwalter veröffentlicht. Die Fördermittel einer Jahresscheibe werden auf die Sitzungen der ELK verteilt.
  4. Die Anträge werden je nach dem Zeitplan der geplanten Projektaktivitäten an die einzelnen ELK-Sitzungen weitergeleitet. Die Projektaktivitäten müssen spätestens 3 Monate nach der Entscheidung der ELK beginnen.
  5. Die im Jahr 2023 ermittelten Richtwerte für Honorare werden bis auf Weiteres beibehalten.

 

Die aktuellen Unterlagen vom 16.09.2024 finden Sie unter Downloads und Antragstellung.

Bei Fragen können Sie Sich gerne an das KPF-Büro wenden.