Notfallhilfe ohne Grenzen. Rettungsdienst an der Neiße neu geregelt!
Der Vertrag ist den Angaben zufolge ein wichtiger Teil der Projektliste, die Polen und Deutschland zum 20. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages im Juni 2011 vorgelegt haben. Das Rahmenabkommen ermöglicht den Einsatz deutscher und polnischer Rettungskräfte im jeweils anderen Land und verbessert dadurch deutlich die Unfallversorgung beiderseits der deutsch-polnische n Grenze.
Bisher kann bei einem Unfall im Grenzgebiet nicht der nächste Krankenwagen oder Rettungshubschrauber eingesetzt werden, sondern der des Landes, wo sich der Notfall ereignet hat. Außerdem dürfen die Verletzten in kein Krankenhaus jenseits der Grenze gebracht werden, selbst wenn sie das wünschen oder die medizinischen Möglichkeiten dort geeigneter wären. Hinzu kommt, dass die Patienten bei einer Rückverlegung in ihr Heimatland an der Grenze in einen anderen Krankenwagen umgeladen werden müssen.
Bahr hob hervor, dass die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen sowie in den angrenzenden Woiwodschaften Niederschlesien, Lebuser Land und Westpommern auf polnischer Seite von dem Rahmenabkommen profitieren könnten. Und weiter betonte der Minister: 'Es soll derjenige Rettungsdienst helfen, der dem Unfallort am nächsten ist. Zudem können Patienten durch den Rettungsdienst in die nächstgelegene und geeignete Gesundheitseinrichtung gebracht werden, unabhängig davon auf welcher Seite der Grenze sie sich befindet.'
Die konkreten Regelungen für grenzüberschreitende Rettungseinsätze müssen jetzt die zuständigen Landkreise mit den Wojewodschaften aushandeln. Über die langwierigen Verhandlungen zu dem Rahmenabkommen sagte Bahr der MAZ, die Fachdelegationen hätten »oft um jedes einzelne Wort gerungen«. Trotz aller Probleme sei das Verhandlungsklima aber von Respekt und Vertrauen geprägt gewesen.
Quelle: Ärzte Zeitung online /29.12.2011/ - MAZ /22.11.2011/ - Der Auslanddienst des polnischen Rundfunks /22.12.2011/
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