Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft werden zum Beispiel in Deutschland mit Wirkung vom 01.01.2007 die Umsatzgrenze für die steuerliche Buchführungspflicht angehoben, die Verpflichtung zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vereinfacht und die Höhe der Brutto-Gesamtbetragsgrenze für so genannte Kleinbetragsrechnungen erhöht.
Im polnischen Steuerrecht ändert sich u. a. die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen. Dazu wurde der Erwerbsaufwandsbegriff präzisiert. Steuererklärungen sowohl im Einkommen- als auch Körperschaftsteuerrecht sind zukünftig nicht mehr monatlich erforderlich und unter bestimmten Voraussetzungen sind Vorauszahlungen nur noch vierteljährlich zu leisten.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann möchten wir Sie zu zu unserem deutsch-polnischen Seminar am 28.03.2007 im Clubraum am Wasserturm des Eisenbahnerlebniszentrums "Lokschuppen Pasewalk" herzlich einladen.
Unter der bewährten Leitung von Herrn Mario Tiepke, Geschäftsführer der Dr. Bernhard Mihm & Herbert Fahje Steuerberatungsgesellschaft mbH in Pasewalk und Herrn Dr. Piotr Radź, Inhaber der Beratungs- und Buchführungsgruppe "Poncyljusz i Radź" in Szczecin, werden folgende Schwerpunkte erörtert und mit den Seminarteilnehmern diskutiert (Veranstaltung wird simultan übersetzt):
- Steuern und Existenzgründung
- steuerliche Freibeträge und Gestaltung
- Steueränderungen
Telefonische Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen unter (0 39 73) 21 55 00.
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