Neuer Service des Finanzamtes Pasewalk für Existenzgründer Auch in diesem Jahr möchte das Service- und BeratungsCentrum (SBC) der POMERANIA in Pasewalk seine Veranstaltungsreihe für kleine und mittelständische Unternehmen zu rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Kooperationen und Unternehmensgründungen beiderseits der Grenze fortsetzen.
Schwerpunkte der Veranstaltung, die am 27. Februar 2007 im großen Sitzungssaal der Stadtverwaltung Pasewalk stattfindet und simultan übersetzt wird, sind u. a. die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerüberlassung.
Innerhalb der EU gelten die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit uneingeschränkt für alle Mitglieder der EU. Da jedoch manche Länder (u. a. Deutschland) einen unkontrollierten Zulauf an Arbeitskräften aus den neu beigetretenen EU-Ländern befürchteten, haben sie sich für die vorübergehende Aufhebung bzw. Beschränkung eingesetzt. Damit gelten diese 2+3+2-Übergangsregelungen auch spiegelbildlich für deutsche Staatsbürger in Polen.
Djane Jennricke, EURES-T-Vermittlerin der Agentur für Arbeit Pasewalk und Kamila Węglicka, EURES-Beraterin des Wojewodschaftsarbeitsamtes Westpommern in Stettin, werden zu diesem brisanten Thema referieren und gerne Ihre Fragen beantworten.
Im zweiten Teil wird Kamila Steinka, Sachbearbeiterin in der Neuaufnahmestelle für Existenzgründer das Betreuungsangebot des Finanzamtes Pasewalk vorstellen. Mit diesem Service ist die Pasewalker Behörde nach Greifswald landesweit die zweite, die Existenzgründern den ersten Kontakt mit dem Finanzamt erleichtern möchte.
Interessenten sind herzlich willkommen und melden sich bitte bis zum
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen unter (0 39 73) 21 55 00.
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