Kommission billigt Leitlinien für INTERREG III
Die Europäische Kommission hat die Leitlinien für die neue Gemeinschaftsinitiative INTERREG III und die damit verbundenen vorläufigen Mittelzuweisungen für die einzelnen Mitgliedstaaten vorgelegt. Aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung werden insgesamt 4 875 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die heutige Annahme der Leitlinien bildet den Abschluß der Konsultationen über den im Oktober 1999 von der Kommission vorgelegten Entwurf. An diesen Beratungen waren unter anderem die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Ausschuß der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuß beteiligt.
Hierzu erklärte der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel BARNIER: "INTERREG III ist eine wesentlicher Bestandteil der Strategie der Europäischen Union zur Verbesserung des räumlichen Zusammenhalts. Die Initiative wird Menschen und Einrichtungen aus ganz Europa einander näherbringen und insbesondere bei den Vorbereitungen für die Erweiterung der Europäischen Union eine wichtige Rolle spielen."
Herr BARNIER begrüßte ferner den positiven Beitrag, den das Europäische Parlament zu den Konsultationen geleistet hatte. Die Anmerkungen des Parlaments zum erhöhten Flexibilitätsbedarf bei den transnationalen Aktionen, zur großen Bedeutung einer verstärkten Koordinierung mit den für die externen Politikbereiche vorgesehenen Finanzinstrumenten sowie zur besonderen Aufmerksamkeit, die den Regionen in äußerster Randlage gewidmet werden muß, wurden von der Kommission ausdrücklich berücksichtigt.
Die Initiative "INTERREG" wurde 1990 eingeführt, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und den Gebieten an den Innen- und Außengrenzen der Union bei der Überwindung der infolge ihrer isolierten Lage auftretenden Probleme zu helfen. Die neue Initiative "INTERREG III" für den Zeitraum 2000-2006 unterstützt diese Zielsetzung auch weiterhin und fördert zugleich die interregionale sowie die transnationale Zusammenarbeit. Angesichts der künftigen Erweiterung der EU, mit der die Zahl ihrer Binnengrenzen zunehmen wird und sich ihre Außengrenzen schrittweise nach Osten verlagern werden, gewinnen diese Formen der Zusammenarbeit noch an Bedeutung.
Bei INTERREG III wird es vor allem darauf ankommen, auf den positiven Erfahrungen der bisherigen Zusammenarbeit aufzubauen und diese erfolgreiche Zusammenarbeit auf die gesamte Europäische Union und die Beziehungen zu den Nachbarländern auszuweiten.
INTERREG III basiert auf dem Grundsatz, daß nationale Grenzen für eine ausgewogene, harmonische Entwicklung Europas kein Hindernis darstellen dürfen. Dementsprechend werden drei verschiedene Formen der Zusammenarbeit über INTERREG III gefördert, und zwar folgende:
Ausrichtung A: grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Grenzgebieten mit dem Ziel, grenzübergreifende wirtschaftliche und soziale "Pole" aufzubauen und im Bereich der räumlichen Entwicklung nach gemeinsamen Konzepten vorzugehen. Diese Form der Zusammenarbeit soll an den Binnen- und Außengrenzen der Union vor allem auf lokaler Ebene stattfinden;
Ausrichtung B: transnationale Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden, um eine umfassendere europäische Integration, eine ausgewogene, nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union und eine bessere Integration mit den Nachbarstaaten zu fördern. Etwa 13 Programme sollen ganz Europa abdecken und somit einen strategischeren Ansatz in Fragen der Raumentwicklung begünstigen; und
Ausrichtung C: interregionale Zusammenarbeit, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente zur regionalen Entwicklung durch Schaffung von Netzen, vor allem für Regionen mit Entwicklungsrückstand und Regionen mit rückläufiger Industrieentwicklung, zu verbessern. Diese Ausrichtung ist der Zusammenarbeit zwischen nicht benachbarten Regionen gewidmet.
Nähere Angaben und Karten befinden sich im Anhang 1.
Die Leitlinien für INTERREG III basieren auf den im Zeitraum 1994-1999 gesammelten Erfahrungen und sind darauf ausgerichtet, bereits erzielte Ergebnisse noch besser als bisher zu nutzen, indem dafür gesorgt wird, daß die beteiligten Regionen und Gebiete ihre Arbeit koordinieren und effektiv zusammenarbeiten. Das heißt, daß sie auf gemeinsame Strategien und Programme zurückgreifen müssen.
Die Regionen und Gebiete müssen ferner gemeinsame Verwaltungsstrukturen einrichten, die dazu dienen, diese Programme vorzubereiten und zu fördern, geeignete Maßnahmen auszuwählen sowie die Programme zu verwalten und ihre Umsetzung zu koordinieren und zu überwachen.
An den INTERREG-III-Programmen sollen nicht nur die Behörden mitwirken, sondern auch die Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter von Hochschulen.
Hinzu kommt, daß die Programmplanung eine Ergänzung zu den Maßnahmen bilden muß, die im Rahmen der Strukturfondsziele 1, 2 und 3 ausgearbeitet werden. Eine Koordinierung mit denjenigen Finanzinstrumenten der Europäischen Union, die eine außenpolitische Dimension aufweisen (einschließlich PHARE, TACIS, MEDA), ist ebenfalls erforderlich.
Der EFRE stellt im Zeitraum 2000-2006 insgesamt 4 875 Mio. EURO (Preise von 1999) für INTERREG bereit. Die EFRE-Beteiligung darf in den Ziel-1-Regionen bis zu 75 %, in den übrigen Gebieten bis zu 50 % der Gesamtkosten betragen.
Die Kommission billigte heute ferner die vorläufigen Mittelzuweisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen von INTERREG III. Diese Mittelzuweisungen (vgl. Anhang 2) wurden anhand objektiver Kriterien berechnet. Die Mitgliedstaaten sollten vorläufig mindestens 50 % ihrer für INTERREG III erhaltenen vorläufigen Mittelzuweisungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A) zur Verfügung stellen.
Die Mitgliedstaaten und die ausgewiesenen regionalen Gebietskörperschaften sind aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der entsprechenden Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften detaillierte Vorschläge einzureichen.
Nähere Angaben sind zugänglich über:
Internet:
http://inforegio.cec.eu.int